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Nutzungsbedingungen für WR-Connect
Die DELTA DORE RADEMACHER GmbH, Buschkamp 7, D-46414 Rhede/Westfalen als Hersteller und Lizenzgeber (im Folgenden „Lizenzgeber“) überlässt Ihnen, dem Benutzer und Lizenznehmer (im Folgenden „Lizenznehmer“), die Nutzung des unter rademacher.de/login betriebenen Portals zur Steuerung von Hausautomationsgeräten („WRConnect“) gemäß den folgenden Bedingungen (im Folgenden „Nutzungsbedingungen“).
§ 1 Gegenstand und Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen
1. Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die Einräumung von Nutzungsrechten für das Portal WRConnect des Lizenzgebers an den Lizenznehmer und die Regelung der Verwendungen der im Rahmen der Anwendung angebotenen Funktionen. Die Nutzung von WRConnect erfordert eine Registrierung gemäß § 3.
2. WRConnect wird als Webanwendung kostenlos bereitgestellt. WRConnect kann über gängige Browser (MS-Internet Explorer, Safari, Firefox, Chrome) in der jeweils aktuellen Version verwendet werden. Die Installation einer weiteren Client Software ist nicht notwendig.
3. WRConnect dient der Steuerung von Geräten der Hausautomation von der DELTA DORE RADEMACHER GmbH über eine SmartHome Box. Eine Kompatibilität zu Produkten andere Hersteller ist nicht gegeben. Nicht alle Produkte von der DELTA DORE RADEMACHER GmbH können über WRConnect angesteuert werden. Eine Liste der gegenwärtig kompatiblen Geräte können über WRConnect aufgerufen werden.
4. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, selbst oder durch Dritte Änderungen an der Anwendung vorzunehmen oder in diese einzugreifen. Der Quellcode verbleibt alleinig beim Lizenzgeber.
5. Diese Nutzungsbedingungen gelten – soweit dies nicht explizit abweichend geregelt ist – sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
§ 2 Einräumung von Nutzungsrechten, Verfügbarkeit
1. Mit der Registrierung räumt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer nicht-ausschließliche Nutzungsrechte für die jeweilige Anwendung ein. Die Nutzungsrechte werden eingeräumt zur Verwendung der Anwendung gemäß diesen Nutzungsbedingungen zu eigenen Zwecken im Zusammenhang mit Rademacher-Produkten.
2. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt unter den folgenden auflösenden Bedingungen:
• der Lizenznehmer erkennt die Urheberschaft des Lizenzgebers an und verändert oder beseitigt insbesondere keine Urheberschafts-Vermerke;
• der Lizenznehmer verändert und/oder dekompiliert die Anwendung nicht (Die in §§ 69d und 69e UrhG enthaltenen Befugnisse des Lizenznehmers bleiben hiervon unberührt.).
3. Soweit der Lizenzgeber die Weitergabe von Nutzungsrechten durch den Lizenznehmer an einen Dritten erlaubt, stellt der Lizenznehmer sicher, dass auch der Dritte diese Nutzungsbedingungen anerkennt und in sämtliche sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten eintritt.
4. WRConnect wird mit einer Verfügbarkeit von 99,5 % im Jahresdurchschnitt kostenlos bereitgestellt. Mindestens sieben (7) Tage im Voraus angekündigte Wartungen, werden hierbei nicht angerechnet. Die DELTA DORE RADEMACHER GmbH bemüht sich Wartungen in Zeitfenstern auszuführen, in denen die Anwendung nur selten verwendet wird.
§ 3 Registrierung
1. Für die ordnungsgemäße Nutzung der Anwendung ist der Lizenznehmer verpflichtet, sich zu registrieren und ein Benutzerkonto anzulegen. Hierbei sind die richtigen und vollständigen Informationen über seine Identität, E-Mail-Adresse, ggf. Kundennummer und weitere Benutzerdaten einzutragen und bei Änderungen zu aktualisieren. Darüber hinaus hat er den Lizenzgeber zu informieren, wenn er nicht mehr berechtigt ist, die Anlage zu nutzen (z.B. bei Veräußerung des Hauses, in dem die Anlage betrieben wird, an einen neuen Eigentümer). Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung berechtigt den Lizenzgeber, den Lizenznehmer von der Nutzung der Anwendung auszuschließen.
2. Der Lizenzgeber kann ein Benutzerkonto sperren, wenn Hinweise darauf bestehen, dass das Benutzerkonto unautorisiert verwendet wurde und/oder es unternommen oder versucht wird, von dem Benutzerkonto aus einen unautorisierten Zugang zu der Anwendung oder den dahinter liegenden Systemen des Lizenzgebers zu erlangen („Hacking“). Der Lizenzgeber wird in einem solchen Fall den betreffenden Lizenznehmer über seine in dem Benutzerkonto hinterlegte E-Mail Adresse umgehend benachrichtigen und ihm den Zugang über das Anlegen eines neuen Benutzerkontos wieder ermöglichen, es sei denn, es liegen Tatsachen vor, welche die Annahme nahe legen, dass der Lizenznehmer versucht hat, sich unautorisiert Zugang zu den Systemen des Lizenzgebers zu verschaffen.
3. Der Lizenzgeber kann diesen Vertrag außerordentlich fristlos kündigen und das Benutzerkonto löschen, wenn von den Systemen des Lizenzgebers dauerhaft (mehr als 72 Stunden) keine Verbindung zur Anlage des Lizenznehmers aufgebaut werden kann und der Lizenzgeber den Lizenznehmer hierauf per Email an die hinterlegte Emailadresse und in der Anwendung hingewiesen hat, ohne dass innerhalb einer Woche nach dieser Mitteilung Abhilfe erfolgt ist.
§ 4 Haftung
1. Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt, soweit Schäden durch den Lizenzgeber oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Der Lizenzgeber haftet zudem unbegrenzt bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Darüber hinaus haftet der Lizenzgeber für garantierte Funktionen der Anwendung und im gesetzlichen Rahmen nach zwingenden Gesetzen, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz und den Produktsicherheitsgesetzen.
2. Darüber hinaus haftet der Lizenzgeber im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflichten“), allerdings nur in Höhe des bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens. In anderen Fällen der leichten Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen.
3. Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die aus einer nicht vom Lizenzgeber zu vertretenden fehlerhaften Einstellung oder aus der Verwendung von Endgeräten, die nicht den Systemanforderungen genügen, entstanden sind.
4. Der Lizenzgeber haftet nicht für weitere Kosten, welche bei der Benutzung der Anwendung entstehen (insbesondere Kosten durch Datenübertragungen über Mobilfunk einschließlich Daten-Roaming). Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit dem Lizenzgeber grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.
§ 5 Außerordentliches Kündigungsrecht
Der Lizenzgeber ist berechtigt, diesen Lizenzvertrag aus wichtigem Grund, insbesondere bei schwerwiegender Missachtung dieser Nutzungsbedingungen oder Urheberrechte an der Anwendung, zu kündigen.
§ 6 Schlussbestimmungen
1. Sind oder werden einzelne Nutzungsbestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Nutzungsbestimmung möglichst nahe kommt. Sollte eine Nutzungsbestimmung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Nutzungsbestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
2. Die Nutzungsbedingungen können nach eigenem Ermessen des Lizenzgebers in für den Lizenznehmer zumutbarem Umfang geändert oder ergänzt werden. In diesem Fall werden registrierte Lizenznehmer mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderung in Textform (z.B. über die vom Lizenznehmer gepflegte E-Mail Adresse oder über den Informationsdienst für das Produkt) informiert. Die geänderten oder ergänzten Nutzungsbedingungen gelten, sofern der Lizenznehmer nicht vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens widerspricht, nachdem der Lizenzgeber ihn auf die Folgen seines Schweigens ausdrücklich hingewiesen hat. Widerspricht der Lizenznehmer, kann der Lizenzgeber diese Vereinbarung mit Frist von 1 Monat nach Mitteilung des Widerspruchs kündigen.
3. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Rademacher, soweit es sich beim Lizenznehmer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
Stand November 2016
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